Schuleinschreibung
Allgemeine Informationen
Dieses Jahr findet die Schuleinschreibung am Mittwoch, 19.03.2025 statt.
Schulpflicht
besteht für:
- jedes Kind, das bis zum 30. September des aktuellen Jahres mindestens 6 Jahre alt geworden ist;
- jedes im Vorjahr zurückgestellte Kind (Zurückstellungsbescheid ist dabei vorzulegen);
- jedes Kind, das die Erziehungsberechtigten zurückstellen lassen wollen;
- jedes Kind, für das ein Gastschulantrag an eine andere Schule gestellt werden soll (Antrag muss bis 1.7.des aktuellen Schuljahres vorliegen!)
- jedes ausländische Kind, unabhängig von seinen Kenntnissen in der deutschen Sprache; Die Eltern müssen Angaben machen über den Besuch eines Kindergartens oder eines Vorkurses.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt durch die Erziehungsberechtigten. Die Erziehungsberechtigten sollten mit dem Kind zur Anmeldung an der zuständigen Sprengelschule kommen (gilt auch für Eltern, die einen Gastschulantrag stellen möchten!). Sie werden persönlich von uns eingeladen. Falls Sie bis 01. März keine Einladung erhalten haben, nehmen Sie bitte zu uns Kontakt auf.
Zuständige Schule (Sprengelschule)
Die Anmeldung erfolgt immer an der zuständigen Sprengelschule nahe Ihrem Wohnort, sofern Ihr Kind nicht eine staatlich anerkannte bzw. staatlich genehmigte private Grundschule besuchen möchte.
Notwendige Dokumente
Bei der Schulanmeldung sollen die notwendigen Angaben zur Person des Kindes gemacht und erforderlichenfalls durch entsprechende Urkunden belegt werden (bitte entnehmen Sie diese des Schreibens der Schule)
Die bayerische Grundschule