Schulordnung

      • Schul- und Hausordnung

         

        Das Zusammenleben in unserer Schulgemeinschaft erfordert gegenseitige Achtung und Rücksichtnahme. Hierzu sollen folgende Verhaltensregeln beachtet werden:

        I Verhalten vor dem Unterricht

        1. Die Schüler dürfen das Schulhaus ab 7.30 Uhr betreten und werden in der Aula beaufsichtigt.

        2. Die Schüler gehen beim Läuten um 7.45 Uhr in ihre Lernhäuser und ziehen dort ihre Hausschuhe an. Aufsichtspflicht der Lehrkraft im Lernhaus beginnt um 7.45 Uhr.

        3. Die THV ist für die Schließung der Eingangstür nach Unterrichtsbeginn verantwortlich.

        II Stundenwechsel

        1. Schüler, Lehrkraft sowie pädagogisches Personal wechseln pünktlich die Klasse.

        2. Das zuständige pädagogische Personal achtet auf einen geordneten und leisen Stundenwechsel.

        III Verhalten während der Pause

        1. Die Pause findet auf dem Schulhof statt. Bei schlechtem Wetter entscheidet die Pausenaufsicht, ob die Pause im Haus stattfindet.

        2. Die Schülerinnen und Schüler sowie die Pausenaufsichten gehen zu Beginn der Pause zügig auf den Pausenhof.

        3. Mit dem Läuten am Ende der Pause gehen die Kinder zurück ins Schulhaus. Die Pausenaufsichten verlassen den Schulhof mit den letzten Schülern.

        4. Die Schüler können sich auf dem Pausenhof frei bewegen.

        6. Die Sprunggrube wird nur im Sportunterricht genutzt.

        7. Das Schneeballwerfen ist verboten. 

        IV Unterrichtsschluss/Tagesende

        1. Die Lehrkraft übergibt am Ende des Unterrichtstages ihre Klasse an das verantwortliche pädagogische Personal des Kooperativen Ganztags.

        2. Die Lehrkraft sorgt gemeinsam mit dem pädagogischen Personal und den Schülerinnen und Schülern dafür, dass der Boden von grober Verschmutzung gesäubert wird und das Klassenzimmer aufgeräumt ist.

        3. Das pädagogische Personal verlässt am Tagesende als letzte das Zimmer und kontrolliert, ob die Fenster und Fluchttüren geschlossen sind sowie die Räume in ordentlichem Zustand sind.

        V Allgemeine Hinweise

        1. Erkrankte Schüler sollen von den Eltern bis spätestens 8.00 Uhr telefonisch entschuldigt werden. Bei längerer Erkrankung ab drei Tagen ist eine Entschuldigung notwendig.

        2. Erkrankung von Lehrkräften wird bis 7.30 Uhr im Sekretariat gemeldet.

        3. In der Turnhalle wird ausschließlich dafür mitgebrachte Sportkleidung getragen, die die Kinder zuvor in den Umkleiden angezogen haben.

        4.  Mobiltelefone oder andere Geräte mit Internetzugang der Schülerinnen und Schüler dürfen während des gesamten Aufenthaltes auf dem Schulgebäude (einschließlich Pausenhof) nur mit Erlaubnis der Lehrkräfte angeschaltet werden.

        5. Bei Ausflügen und Änderung des Unterrichtsschlusses müssen stets Schulleitung, KoGa Nachmittag, Eltern informiert werden.

        VI Datenschutzhinweise

        1. Foto-, Film und Tonaufnahmen anderer Personen sind auf dem Schulgelände nur in Ausnahmen gestattet.

        2. Eine Veröffentlichung unerlaubter Aufnahmen stellt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar und kann zu Schadensersatzansprüchen führen.

        3. Die unerlaubte Aufnahme des gesprochenen Wortes ist darüber hinaus von strafrechtlicher Relevanz und kann zu Schadensersatzansprüchen bzw. einer Strafanzeige führen.