Schulordnung
Schulhausordnung
Das Zusammenleben in unserer Schulgemeinschaft erfordert gegenseitige Achtung und Rücksichtnahme. Hierzu sollen folgende Verhaltensregeln beachtet werden:
I Verhalten vor dem Unterricht
1. Die Schüler dürfen das Schulhaus ab 7.30 Uhr betreten und werden in der Aula beaufsichtigt.
2. Die Schüler gehen beim Läuten um 7.45 Uhr in ihre Lernhäuser und ziehen dort ihre Hausschuhe an. Aufsichtspflicht der Lehrkraft im Lernhaus beginnt um 7.45 Uhr.
3. Die THV ist für die Schließung der Eingangstür nach Unterrichtsbeginn verantwortlich.
II Stundenwechsel
1. Schüler und Lehrkraft wechseln pünktlich die Klasse.
2. Die Lehrkraft achtet auf einen geordneten und leisen Stundenwechsel.
III Verhalten während der Pause
1. Die Pause findet auf dem Schulhof statt. Bei schlechtem Wetter entscheidet die Pausenaufsicht, ob die Pause im Haus stattfindet.
2. Die Schülerinnen und Schüler sowie die Pausenaufsichten gehen zu Beginn der Pause zügig auf den Pausenhof.
3. Mit dem Läuten am Ende der Pause gehen die Kinder zurück ins Schulhaus. Die Pausenaufsichten verlassen den Schulhof mit den letzten Schülern.
4. Die Schüler können sich auf dem Pausenhof frei bewegen.
5. Fußball wird auf dem Hartplatz und auf dem Rasenplatz gespielt.
6. Die Sprunggrube wird nur im Sportunterricht genutzt.
7. Das Schneeballwerfen ist verboten.
IV Unterrichtsschluss/Tagesende
1. Die Lehrkraft entlässt am Ende des Unterrichtstages ihre Klasse an die verantwortliche pädagogische Fachkraft des Kooperativen Ganztags.
2. Die Lehrkraft sorgt gemeinsam mit der pädagogischen Fachkraft und den Schülerinnen und Schülern dafür, dass der Boden von grober Verschmutzung gesäubert wird.
3. Die pädagogische Fachkraft verlässt am Tagesende als letzte das Zimmer und kontrolliert, ob die Fenster und Fluchttüren geschlossen sind sowie die Räume in ordentlichem Zustand sind.
V Allgemeine Hinweise
1. Erkrankte Schüler sollen von den Eltern bis spätestens 8.00 Uhr telefonisch entschuldigt werden. Bei längerer Erkrankung ab drei Tagen ist eine Entschuldigung notwendig.
2. Erkrankung von Lehrkräften wird bis 7.30 Uhr im Sekretariat gemeldet.
3. Mobiltelefone der Schüler dürfen während des gesamten Aufenthaltes auf dem Schulgebäude (einschließlich Pausenhof) nur mit Erlaubnis der Lehrkräfte angeschaltet werden.
4. Bei Ausflügen und vorzeitigem Unterrichtsschluss bitte KoGa Nachmittag, bzw. Eltern informieren.
VI Datenschutzhinweise
Foto-, Film und Tonaufnahmen anderer Personen sind auf dem Schulgelände nur mit Erlaubnis der Lehrkräfte gestattet.
- Eine Veröffentlichung unerlaubter Aufnahmen stellt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar und kann zu Schadensersatzansprüchen führen.
- Die unerlaubte Aufnahme des gesprochenen Wortes ist darüber hinaus von strafrechtlicher Relevanz und kann zu Schadensersatzansprüchen bzw. einer Strafanzeige führen.